AGBs

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aller Hand Services gemeinnützige GmbH

1. Allgemeines

Ihr Auftrag wird in unserem Betrieb ausgeführt. Durch Ihren Auftrag leisten auch Sie einen Beitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation behinderter Mitbürger.

Unser Betrieb ist ein vom Integrationsamt Berlin anerkanntes Integrationsunternehmen. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens. Einkaufsbedingungen von Auftraggebern, die mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie seitens des Auftraggebers der Bestellung zugrunde gelegt werden.

Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

2. Preisangebote

Unsere Preisangebote sind freibleibend, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung als Festpreis getroffen wird. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Betrieb, ausschließlich Verpackung und Versicherung.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung. Bei Lohnauftragsarbeiten beginnt die Lieferzeit mit der Bereitstellung aller Materialien durch die auftraggebende Firma.

4. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, die eine Lieferung unmöglich machen, verzögern oder erschweren, können wir entweder für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder aber vom Vertrag zurücktreten.

5. Daueraufträge

Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, die eine Lieferung unmöglich machen, verzögern oder erschweren, können wir entweder für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder aber vom Vertrag zurücktreten.

6. Transport

Hin- und Rücktransport zu und von unserem Betrieb sowie der Versand aller Lieferungen und Leistungen - auch aller Gegenstände, Rohstoffe und Waren des Auftraggebers - erfolgen ausschließlich auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7. Zahlung

Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers/Käufers tritt mit der Meldung der Versandbereitschaft ein. Alle Zahlungen sind mit der Rechnungsstellung in voller Höhe und ohne Abzug bei Rechnungsstellung fällig. Die Leistung von Teil- oder a-Konto-Zahlungen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer gewährt ein Zahlungsziel von 14 Tagen seit Zugang der Rechnung. Zahlungen dürfen nur in der für Deutschland gültigen Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

8. Verzug

Erfolgt eine Zahlung auch nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. § 284 Abs. 3 BGB wird abbedungen.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Käufers können wir ferner, unbeschadet etwaiger weitergehender Rechte, alle weiteren Leistungen oder Lieferungen verweigern oder von einer vorherigen Bezahlung abhängig machen.

Unabhängig vom gewährten Zahlungsziel oder vom Eintritt des Verzuges besteht für den Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung, auch soweit es sich um Rohstoffe oder Waren des Auftraggebers/Käufers handelt.

9. Eigentumsvorbehalt

Bei Lieferungsaufträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser alleiniges Eigentum. Bei Weiterveräußerung der von uns erlangten Gegenstände setzt unser Eigentumsvorbehalt sich auch gegenüber dem Erwerber fort (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Auftraggeber/Käufer sind berechtigt, von uns gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen. Die bei dem Auftraggeber/ Käufer von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen sind uns unverzüglich zwecks Wahrung und Geltendmachung unserer Rechte anzuzeigen.

10. Gewährleistung allgemein

Ist die Sache/ das Werk mangelhaft, kann der Kunde, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und soweit im Folgenden nicht ein Anderes bestimmt ist, Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung/ neues Werk) verlangen. Dies gilt nicht für die Mängel, die durch Verschleiß, bloße Abnutzung, Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, oder andere äußere Einflüsse entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte (z.B. lange Dauer der Reparatur, wenn Ersatzlieferung sofort möglich wäre); der Kunde hat dann nur das Recht auf die andere Art der Nacherfüllung.

Wird die Nacherfüllung von uns nicht durchgeführt, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder bei einem Werkvertrag den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es u. a. nicht, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen (regelmäßig nach dem zweiten Versuch) oder unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist. Die Minderung und der Rücktritt sind ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Rücktrittsumstand allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder bei einem nicht von uns zu vertretenen Umstand, wenn der Kunde In Ausnahmeverzug ist. Bei nur unerheblicher Pflichtverletzung ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Schadensersatz kann ebenfalls geltend gemacht werden.

Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern (=jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, ansonsten 1 Jahr, soweit sich aus dem jeweiligen Auftrag keine andere Frist ergibt.. Alle Verjährungsverkürzungen gelten gemäß § 309 Nr. 7 BGB nicht für unsere Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden. Bei sonstigen Schäden ist unsere Haftung im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Bei einem unternehmerischen Kaufvertrag können wir die Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) wählen. Beanstandungen von Teillieferungen oder -leistungen berechtigen den auftraggebenden Unternehmer nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.

11. Lagerhaltung und Aufbewahrungsfrist

Auf Wunsch des Auftraggebers sind wir bereit, Rohstoffe, Materialien oder Waren im Rahmen unserer Möglichkeiten bei uns auf Lager zu nehmen; dies geschieht jedoch stets auf die ausschließliche Rechnung und Gefahr des Auftraggebers/ Käufers. Ebenso sind wir bereit, von uns hergestellte oder bearbeitete Waren bis zu ihrem Abruf auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers/Käufers auf unser Lager zu nehmen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt. Für die Lagervorhaltung über den vereinbarten Liefertermin behalten wir uns vor, Lagerkosten in Höhe von Euro 0,50 je Tag und qm zu berechnen.

11.1 Kostenangebote

Kostenangebote sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. Sie dürfen auch ohne Zustimmung des Auftraggebers um bis zu 10% überschritten werden. Gutachten sind kostenpflichtig und werden nach Arbeitsaufwand berechnet.

12. Beschwerde/Streitschlichtung

Hinweis für Verbraucher gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Das Unternehmen Aller Hand Services gGmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes (VSGB) teil.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit uns ist Berlin.

Stand Februar 2017
Geschäftsleitung